Bestattungsinstitut Schmitt
Bestattungsinstitut Schmitt
 

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein und sollte regelmäßig, ca. alle zwei Jahre, überprüft und aktualisiert werden. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme zu geben. In einer Patientenverfügung wird neben den persönlichen Wertvorstellungen festgelegt, welche konkreten medizinischen Behandlungsmaßnahmen eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Es empfiehlt sich, die Patientenvollmacht durch eine Betreuungsverfügung, besser noch mit einer Vorsorgevollmacht zu ergänzen.

Folgender Link führt Sie zur Seite "Patientenverfügung" im Downloadbereich des Bundesministeriums der Justiz.